Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) für die Immobilienvermittlung

Christian Bernet Immobilienmanagement erbringt Dienstleistungen im Rahmen des 34 c GewO. Diese Dienstleistungen umfassen u.a. die Vermittlung des Abschlusses und den Nachweis der Gelegenheit zum Abschluss von Verträgen über Grundstücke und grundstücksgleiche Rechte sowie Wohnräume und gewerbliche Räume.
Im Rahmen dieser Vertragsverhältnisse gelten ausschließlich diese allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) für die Immobilienvermittlung. Entgegenstehende oder von diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) abweichende Bedingungen des Kunden erkennt Christian Bernet Immobilienmanagement nicht an, es sei denn, Christian Bernet Immobilienmanagement stimmt ihrer Geltung ausdrücklich zu. Diese Geschäftsbedingungen gelten insbesondere auch dann, wenn Christian Bernet Immobilienmanagement in Kenntnis entgegenstehender oder diesen allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Kunden die Leistungen an den Kunden vorbehaltlos ausführt.

 

Weitergabe von Informationen

Sämtliche herausgegeben Informationen und Unterlagen, wie Angebote, Exposés, Mitteilungen sowie sonstige im Rahmen der Dienstleistung erhaltene Informationen sind ausschließlich für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Christian Bernet Immobilienmanagement behält sich Eigentums-, Urheber- und sonstige Rechte an diesen Informationen und Unterlagen vor, sofern diese bestehen und nicht vertragsgemäß auf den Kunden übergehen. Eine Weitergabe an Dritte ist ohne Einverständnis von Christian Bernet Immobilienmanagement untersagt.
Christian Bernet Immobilienmanagement führt eine sorgfältige Überprüfung der im Rahmen des Verkaufsauftrages vom Eigentümer zur Verfügung gestellten und dem Kunden erteilten Informationen durch. Fremdinformationen werden von Christian Bernet Immobilienmanagement auf Plausibilität geprüft. Für die Richtigkeit und Vollständigkeit solcher Informationen kann dennoch grundsätzlich keine Gewähr übernommen werden, sofern sich Christian Bernet Immobilienmanagement diese Informationen nicht zu eigen gemacht hat oder für ihre Richtigkeit persönlich eingetreten ist.

 

Provision

Christian Bernet Immobilienmanagement ist berechtigt sowohl für den Käufer als auch für den Verkäufer tätig zu werden und mit beiden eine Provisionsvereinbarung zu treffen.
Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis zuzüglich den vom Käufer übernommenen sonstigen Leistungen, dem Auftraggeber vorbehaltenen Nutzungen nebst dem Zubehör und evtl. veräußertem Inventar. Die Provision ist verdient und fällig mit Zustandekommen eines wirksamen Kaufvertrages. Eine Provisionspflicht besteht auch im Falle eines wirtschaftlich gleichwertigen Geschäftsabschlusses, sofern dieser sachlich und persönlich mit dem ursprünglich beabsichtigten Geschäftsabschluss identisch ist.

 

Haftung und Datenschutz

Christian Bernet Immobilienmanagement haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern der Kunde Schadensersatzansprüche geltend macht, die auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Vertretern oder Erfüllungsgehilfen beruhen. Soweit Christian Bernet Immobilienmanagement keine vorsätzliche Vertragsverletzung zur Last gelegt wird, ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.
Christian Bernet Immobilienmanagement haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen, sofern Christian Bernet Immobilienmanagement schuldhaft eine wesentliche Vertragspflicht verletzt, welche die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde vertrauen darf. Auch in diesem Fall ist die Schadensersatzhaftung jedoch auf den vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schaden begrenzt.Die Höhe der Haftung ist im Sinne des vorhersehbaren und typischerweise eintretenden Schaden auf die von Christian Bernet Immobilienmanagement abgeschlossene Vermögensschadenhaftpflichtversicherung mit einer Versicherungssumme von im Einzelfall 250.000 Euro beschränkt. Eine Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt. Im Übrigen ist die Haftung ausgeschlossen.
Die Verjährungsfrist etwaiger Schadensersatzansprüche des Kunden gegenüber Christian Bernet Immobilienmanagement richtet sich nach gesetzlichen Vorschriften.
Christian Bernet Immobilienmanagement verpflichtet sich, alle Aufträge mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns zu bearbeiten.
Christian Bernet Immobilienmanagement garantiert die Vertraulichkeit bei der Behandlung personenbezogener Daten. Personengebundene Daten werden ausschließlich für eigene Geschäftszwecke erhoben, gespeichert, verändert oder übermittelt, soweit dies für die Begründung, Durchführung oder Beendigung eines rechtsgeschäftlichen oder rechtsgeschäftsähnlichen Schuldverhältnis mit dem betroffenen Kunden erforderlich ist. Eine Weitergabe an Dritte erfolgt nur, sofern es für den Geschäftszweck erforderlich ist. Die personenbezogenen Daten können jederzeit auf Anfrage kostenfrei eingesehen und ggf. korrigiert werden.
Eine direkte Kontaktaufnahme zwischen den Vertragsparteien darf nur mit Zustimmung von Christian Bernet Immobilienmanagement erfolgen.
Christian Bernet Immobilienmanagement ist berechtigt, beim Vertragsabschluss anwesend zu sein, sofern nicht im Einzelfall schutzwürdige Belange des Kunden einer Anwesenheit entgegenstehen. Weiterhin hat Christian Bernet Immobilienmanagement einen Auskunftsanspruch hinsichtlich solcher Tatsachen, die für die Entstehung und die Höhe des Provisionsanspruches maßgeblich sind.
Der Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Flensburg.
Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB unwirksam sein, so bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt.