Widerrufsrecht und Verbraucherinformation 

Nach der aktuellen Rechtssprechung stellt bereits ein Anruf oder eine E-Mail z.B. zum Zweck einer Nachfrage oder mit der Bitte um Besichtigung einer angebotenen Immobilie (mit Hinweis auf eine anfallende Mieter-/Käuferprovision) grundsätzlich ein Angebot zum Abschluss eines Maklervertrages dar. Der Makler nimmt dieses Angebot stillschweigend an, indem er dem Interessenten die gewünschten Auskünfte erteilt. Damit ist es rechtlich bereits zu diesem Zeitpunkt zum Abschluss eines Maklervertrages gekommen, der lediglich beinhaltet, dass Sie die Maklerprovision dann zahlen werden, wenn Sie sich für die angebotene Immobilie entscheiden und ein notarieller Kaufvertrag bzw. ein Mietvertrag abgeschlossen worden ist.

Eine Formvorschrift – wie z.B. die Schriftform – gibt es für Maklerverträge nämlich nicht. Aber eine Maklerprovision ist immer erst bei Vertragsabschluss verdient und fällig. Alle Maklerleistungen bis zu diesem Zeitpunkt (Informationen, Besichtigungen usw.) sind natürlich völlig kostenfrei für Sie!

Ein Vertrag kann somit ohne gleichzeitige körperliche Anwesenheit der Beteiligten oder außerhalb der Geschäftsräume (vormals Haustürgeschäft) zustande kommen und fällt dann unter die Vorschriften des Fernabsatzgesetzes, das nach Europarecht seit dem 13.06.2014 auch Anwendung auf Dienstleistungsverträge findet.

Das Europarecht schreibt vor, dass neben der eigentlich Widerrufsbelehrung auch ein Muster-Formular für einen Widerruf zur Verfügung zu stellen ist. Die Widerrufsbelehrung finden Sie nachfolgend auf dieser Internetseite und am Ende auch als PDF-Download zum Ausdrucken. Ebenso finden Sie dort ein Muster-Formular für den Widerruf.

Die Verwendung dieses Formulars ist aber nicht vorgeschrieben; Sie können den Widerruf auch anders eindeutig erklären.

NEU für Sie als Kunde ist, dass Sie uns bestätigen müssen, dass Sie die Widerrufsbelehrung erhalten und zur Kenntnis genommen haben. Weiterhin müssen wir nach Ihrer Bestätigung vierzehn Tage warten, bis wir mit unserer Arbeit fortfahren können, so dass Sie weitere Informationen zum Objekt bzw. Besichtigungen erst zwei Wochen später erhalten/durchführen können.

Um diesen Vorgang zu beschleunigen erlaubt das Fernabsatzgesetz eine Aufforderung zur sofortigen Tätigkeit. Diese muss durch Sie als Kunden schriftlich erfolgen. Auch hier können Sie ein Muster-Formular nutzen, welches Sie am Ende dieser Seite als PDF-Download finden. Nach Eingang dieser Aufforderung erfolgt umgehend die Übermittlung gewünschter Unterlagen zum Objekt bzw. eine Objektbesichtigung.

Diese Verbraucherinformationen gilt für Maklerverträge, die ab 13.06.2014 abgeschlossen worden sind.